Unser monatlicher Rundumblick zum Thema Menschenrechte
Herzlich Willkommen zu unserem ersten Newsletter – wie schön, dass Du dabei bist!
Über uns:
Als Student Division sind wir zwar unserer Mutterorganisation Lawyers Without Borders (LWOB) angehörig, agieren aber autonom und organisieren uns eigenständig.
Wir arbeiten unserer Mutterorganisation zu und stehen in Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Organisationen.
LWOB ist eine NGO mit Sitzen in Großbritannien, Kenia, Tansania und den USA. Ausschlaggebend für die Gründung war die Idee, Anwält:innen weltweit für Human Rights Work zu motivieren und ein globales pro bono-Netzwerk zu schaffen, das auf der ganzen Welt einen Zugang zu Recht garantiert.Ausschlaggebend für die Gründung war die Idee, Anwält:innen weltweit für Human Rights Work zu motivieren und ein globales pro bono-Netzwerk zu schaffen, das auf der ganzen Welt einen Zugang zu Recht garantiert. Mit unserem zunächst monatlich erscheinenden Newsletter möchten wir Dir einen Einblick in unsere Tätigkeiten geben, über laufende Projekte informieren und insbesondere Neuigkeiten zu Menschen- und Grundrechten auf der ganzen Welt teilen. Dabei steht für uns im Fokus, auf die zahlreichen Menschen- und Grundrechtsverletzungen, die so oft unerwähnt, wenn nicht sogar unentdeckt bleiben, aufmerksam zu machen und gleichzeitig weltweite Erfolge in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung oder der alltäglichen Politik im Kampf um diese so elementaren Rechte hervorzuheben.
Seit unserem Start haben wir auf unserer Human Rights Map bereits einige lesenswerte Berichte zur Menschenrechtslage in den verschiedensten Ländern dieser Erde veröffentlicht – guck doch mal vorbei!
Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte
Disclaimer: Wir haben uns der Aufklärung im Bereich der Menschen- und Grundrechte verschrieben und sind weder politisch noch beanspruchen wir Vollständigkeit für die Rubrik „Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte“. TÜV Süd-Prozess hat begonnen
Am 28. September begann das Musterverfahren der brasilianischen Gemeinde Brumadinho und diverser Angehöriger im Schadensersatz-prozess gegen den Münchner Prüfkonzern TÜV Süd vor dem Landgericht München I wegen eines im Jahre 2019 in Brasilien gebrochenen Staudamms einer Eisenerzmine (Az. 28 O 14821/19). Infolge der dadurch ausgelösten Giftschlammlawine starben mehr als 270 Menschen. Verhandelt wird unter anderem die Frage, ob das brasilianische Tochterunternehmen in eigener Verantwortung handelte und der Mutterkonzern damit nicht für den Staudammbruch einstehen muss. Noch ist nicht sicher, ob nach dem strengeren brasilianischen oder dem deutschen Recht beurteilt wird. Zu einer gütlichen Einigung wird es wohl nicht kommen. Das Gericht legte den Tag der Verkündung der Entscheidung auf den 1. Februar 2022 fest. Quellen und weitere Informationen: BR, Pressemitteilung Justiz Bayern, Tagesschau
UN-Resolution zum Recht auf Leben in einer sauberen Umwelt
Mit klarer Mehrheit wurde im Menschenrat der Vereinten Nationen eine UN-Resolution angenommen, die jedem Menschen das Recht auf ein Leben in einer sauberen und gesunden Umwelt zugesteht. Um im Kampf gegen den Klimawandel erfolgreich zu sein, bedarf es rigider Umweltgesetze, die den Auswirkungen auf Mensch und Natur gezielt entgegenwirken, wozu mit dieser UN-Resolution nun eine zwar rechtlich nicht verbindliche, aber durchaus gewissen Einfluss auf die nationale Politik ausübende Aufforderung an die globale Staatengemeinschaft gesendet wurde. Quellen und weitere Informationen: Tagesschau, News UN
Illegale Push-Backs an der EU-Außengrenze An der EU-Außengrenze, die zwischen Polen und Weißrussland verläuft, werden Flüchtlinge mit Gewalt von einem Grenzübertritt in die EU abgehalten. Dies stellt nicht nur einen Verstoß gegen die EU-Grundrechte-Charta, aber auch eine gezielte Missachtung allgemein anerkannter Grundsätze der EMRK dar, denn Asylbewerber müssen einen Asylantrag stellen können. Der Europarat forderte die Europarats-Staaten dazu auf, sich klar gegen eine Zurückweisung, sog. Push-Backs, von Asylsuchenden zu positionieren. Auch auf die EU-Kommission wird der Handlungsdruck stetig erhöht. Quellen und weitere Informationen: Spiegel, Deutschlandfunk
Angst vor Repressalien - Amnesty International verlässt Hongkong
Die Unabhängigkeit der Sonderverwaltungsregion Hongkongs, die bis zum Jahre 2047 gesichert schien, wird seit des im letzten Jahr von der Volksrepublik China verhängten Hongkonger Sicherheitsgesetzes evident zersetzt. Die systematische Einschränkung von politischen Freiheiten, die mit Festnahmen und der Strafverfolgung von Oppositionellen einhergeht, hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International nun dazu veranlasst, ihre Büros in Hongkong zum Jahresende aufzugeben. Quellen und weitere Informationen: Stern, MSN Nachrichten
Entwicklungen um die texanische "Heartbeat Bill"
Seit dem 1. September ist in Texas (USA) die extrem restriktive „Texas Heartbeat Bill“ in Kraft, die nahezu jeglichen Schwangerschaftsabbruch untersagt. Ausgenommen sind Schwangerschaftsabbrüche bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Herzschlag des Fötus festgestellt wird. Dies kann bereits ab der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall sein – ein Zeitpunkt, zu dem viele Frauen von ihrer Schwangerschaft noch nicht einmal wissen. Das Gesetz ermöglicht zudem Privatpersonen, zivil-rechtlich gegen jeden vorzugehen, der einer Frau bei einer Abtreibung Hilfe leistet.
Viele sehen in dem Gesetz ein Unterlaufen der Grundsatz-Entscheidung des US Supreme Court Roe v. Wade aus dem Jahre 1973, die das Recht auf Schwangerschaftsabbruch dem Recht auf Privatsphäre zuordnete. Präsident Joe Biden sieht in dem Gesetz eine Verletzung der Gesundheitsrechte von Frauen und eine eindeutige Verfassungswidrigkeit. Nach der Blockierung des Gesetzes durch eine einstweilige Verfügung auf die Klage der Regierung hin, setzte das konservative Bundesberufungsgericht das Gesetz nur 48 Stunden später wieder in Kraft.
Das US-amerikanische Justizministerium hat gegen diese Entscheidung ein Verfahren vor dem Supreme Court angestrengt. Dieser entschied am 22. Oktober, das Gesetz vorübergehend in Kraft zu belassen. Eine mündliche Verhandlung wurde für den 1. November angesetzt.
Quellen und weitere Informationen: Zeit, Courthouse News, Berliner Zeitung
EGMR: Artikel aus dem türkischen Strafgesetzbuch nicht mit der EMRK vereinbar
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am 19. Oktober über einen Artikel aus dem türkischen Strafgesetzbuch, der die Beleidigung des Präsidenten unter Strafe stellt (Requête No. 42048/19).
Die Richter:innen des EGMR sahen darin eine unzulässige Beschneidung der Meinungsfreiheit und forderten die türkische Regierung zur Änderung des Gesetzes auf. Der konkrete Fall handelte von einem Mann, der aufgrund regierungskritischer und satirischer Äußerungen auf Facebook gegen den türkischen Präsidenten Erdoğan verurteilt wurde. Zunächst verbrachte er zwei Monate in Untersuchungshaft; die ursprünglich verhängte Haftstrafe von elf Monaten und 20 Tagen wurde ausgesetzt. Vor den türkischen Gerichten blieb der Mann erfolglos.
Die Strafe würde anderen Türk:innen Angst machen, ihre politische Meinung zu äußern, so EGMR. Der Artikel verstoße außerdem gegen die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dessen Art. 10, der das Recht auf Meinungsfreiheit garantiert.
Die Türkei hat die EMRK bereits im Jahre 1954 ratifiziert.
Der EGMR sprach dem Kläger eine Entschädigung zu und befand, dass „das Interesse eines Staates, den Ruf seines Staatsoberhauptes zu schützen, keine Rechtfertigung dafür sei, dem Staatsoberhaupt einen privilegierten Status oder einen besonderen Schutz einzuräumen in Bezug auf das Recht, Informationen und Meinungen über ihn zu verbreiten.
Quellen und weitere Informationen: Zeit, Tagesschau, EGMR
Neues vom Verein
"Get-involved!"-Messe der FSI Jura Am 12. Oktober hieß es auf Einladung der Fachschaftsinitiative Jura München "Get-involved!". Die Info-Messe richtete sich vor allem an Jura-Studierende im ersten Semester, die dadurch die Gelegenheit erhielten, juristische Organisationen und studentische Vereinigungen an der LMU kennenzulernen. Auch wir beteiligten uns mit einem Infostand an der Präsenz-Veranstaltung sowie per Zoom an der Online-Veranstaltung, um einen Einblick in unsere Tätigkeit zu geben. Ein voller Erfolg – wir haben durchweg positive Rückmeldung erhalten.
![](https://static.wixstatic.com/media/305b47_524bd2595b7d495284e93038d6a41a2b~mv2.jpg/v1/fill/w_980,h_1307,al_c,q_85,usm_0.66_1.00_0.01,enc_auto/305b47_524bd2595b7d495284e93038d6a41a2b~mv2.jpg)
Unser Stand auf der „Get-involved!“-Messe
Commentaires